Download-Portale und Geschädigte Unternehmen
Einerseits betrifft Inkasso-Stalking vor allem die User, also die Empfänger der Rechnungen, die finanziell dann geschädigt werden, wenn sie sofort oder nach androhung der einschlägigen Massnahmen bezahlen. Zahlen sie nicht, erleiden sie auch dadurch Schaden, wenn auch nicht objektiv messbar, dass sie sich der Schreiben und Drohungen erwehren müssen, gelegentlich setzt das den einen oder anderen auch unter starken psychischen Druck.
Andererseits darf man im Fall der einschlägig bekannten Download-Portale auch die Hersteller der Software als Geschädigte sehen, da sie ihre Programme selbst kostenlos anbieten, die Betreiber der Stalker-Portale ihrerseits in mutmaßlich betrügerischer Weise Kapital daraus schlagen.
Open Office, deren Software ebenfalls von verschiedenen Download-Portalen verlinkt wird, kann offensichtlich nicht mehr dagegen tun, als sich auf der eigenen Website von kostenpflichtigen Downloads zu distanzieren:
Höchstwahrscheinlich haben sich die Betreiber der Downloadportale soweit abgesichert, dass auch bei den anderen angebotenen Programmen keine rechtliche Handhabe dagegen besteht, sie dort anzubieten. Sicherlich ist die Geschäftspraxis den Herstellern jedoch - sofern sie davon wissen - ein Dorn im Auge. Ich bitte an dieser Stelle um Mitteilung (Kommentarfunktion oder Email), welche weiteren Programme auf den Portalen angeboten werden. Möglicherweise lässt sich über die Softwarehersteller mit größerer Macht gegen die Betreiber vorgehen.
Andererseits darf man im Fall der einschlägig bekannten Download-Portale auch die Hersteller der Software als Geschädigte sehen, da sie ihre Programme selbst kostenlos anbieten, die Betreiber der Stalker-Portale ihrerseits in mutmaßlich betrügerischer Weise Kapital daraus schlagen.
Open Office, deren Software ebenfalls von verschiedenen Download-Portalen verlinkt wird, kann offensichtlich nicht mehr dagegen tun, als sich auf der eigenen Website von kostenpflichtigen Downloads zu distanzieren:
Höchstwahrscheinlich haben sich die Betreiber der Downloadportale soweit abgesichert, dass auch bei den anderen angebotenen Programmen keine rechtliche Handhabe dagegen besteht, sie dort anzubieten. Sicherlich ist die Geschäftspraxis den Herstellern jedoch - sofern sie davon wissen - ein Dorn im Auge. Ich bitte an dieser Stelle um Mitteilung (Kommentarfunktion oder Email), welche weiteren Programme auf den Portalen angeboten werden. Möglicherweise lässt sich über die Softwarehersteller mit größerer Macht gegen die Betreiber vorgehen.
Yooee - 12. Feb, 09:06