Donnerstag, 12. Februar 2009

Download-Portale und Geschädigte Unternehmen

Einerseits betrifft Inkasso-Stalking vor allem die User, also die Empfänger der Rechnungen, die finanziell dann geschädigt werden, wenn sie sofort oder nach androhung der einschlägigen Massnahmen bezahlen. Zahlen sie nicht, erleiden sie auch dadurch Schaden, wenn auch nicht objektiv messbar, dass sie sich der Schreiben und Drohungen erwehren müssen, gelegentlich setzt das den einen oder anderen auch unter starken psychischen Druck.

Andererseits darf man im Fall der einschlägig bekannten Download-Portale auch die Hersteller der Software als Geschädigte sehen, da sie ihre Programme selbst kostenlos anbieten, die Betreiber der Stalker-Portale ihrerseits in mutmaßlich betrügerischer Weise Kapital daraus schlagen.

Open Office, deren Software ebenfalls von verschiedenen Download-Portalen verlinkt wird, kann offensichtlich nicht mehr dagegen tun, als sich auf der eigenen Website von kostenpflichtigen Downloads zu distanzieren:





Höchstwahrscheinlich haben sich die Betreiber der Downloadportale soweit abgesichert, dass auch bei den anderen angebotenen Programmen keine rechtliche Handhabe dagegen besteht, sie dort anzubieten. Sicherlich ist die Geschäftspraxis den Herstellern jedoch - sofern sie davon wissen - ein Dorn im Auge. Ich bitte an dieser Stelle um Mitteilung (Kommentarfunktion oder Email), welche weiteren Programme auf den Portalen angeboten werden. Möglicherweise lässt sich über die Softwarehersteller mit größerer Macht gegen die Betreiber vorgehen.

Mittwoch, 11. Februar 2009

Wieso Stalking?

Den Begriff "Stalking" in diesem Zusammenhang zu verwenden, ist im Grunde nicht ganz richtig. Wikipedia und andere seriöse Quellen sprechen beim Stalking von gezieltem und langfristigem Nachstellen und Belästigen einer bestimmten Person. Dagegen ist beim Inkasso-Stalking meist nicht eine Person das Ziel, sondern eine große Menge von Personen, die in die Rechnungsfalle gelockt wird.

Die Leistungen, die angeboten werden, und für die die in Rechnung gestellten Beträge angeblich fällig werden sollen, sind meist harmlos und werden von den Betroffenen in der Regel so empfunden, dass dafür keine großen Kosten entstehen können, wie z.B. das Ausfüllen eines Fragebogens mit Aufgaben der theoretischen Führerscheinprüfung, eine Liste beliebter Vornamen, oder eine Aufstellung von Links zu Downloadseiten für kostenlose Software (Freeware & Shareware).

Möglichst viele Nutzer sollen erreicht werden, dabei ist es vom Seitenbetreiber meist einkalkuliert, dass nur ein Bruchteil davon letztlich unbedarfterweise die Rechnung bezahlt, selten sofort, um weitere Probleme zu vermeiden, oft aber erst nach hartnäckigen Mahnungen und Inkassoandrohungen mit krass dargestellten, wenn auch tatsächlich nicht zu erwartenden Rechtsfolgen.

Während der "echte" Stalker der Zielperson intensiv nachstellt und oft akribisch Informationen über Wege der Kontaktaufnahme, Beobachtung und mögliche Belästigung sammelt, leben Inkasso-Stalker von der schieren Menge der angesprochenen Personen, unter denen sie stets einen gewissen Prozentsatz derer erwarten, die letztlich die Rechnung bezahlen. Widersprecher oder schon ausreichend selbstbewusst Antwortende werden sofort fallengelassen, da man sich damit nicht aufhalten, geschweige denn einen Rechtsstreit riskieren will, in dem man mangels Grundlage keine Aussicht auf Erfolg hätte.

Dem betroffenen Internetnutzer, der sich der tatsächlichen Rechtslage nicht bewusst sein mag, können die wiederholten Mahnungen und Drohschreiben dagegen wie gezieltes Nachstellen vorkommen, hat der Absender doch Namen und Adresse (bei der Anmeldung eingegeben) IP-Adresse (die mangels Rechtsgrundlage letztlich auch über den Provider nicht mit Informationen verknüpft werden kann) und umfangreiches Wissen zur rechtlichen Situation (meist hingeworfene Paragrafen und Phrasen, die für die Situation nicht einschlägig, unvollständig oder gar frei erfunden sind).

Tipp für Betroffene: Geben Sie in einer Suchmaschine den Namen der rechnungstellenden Firma, des beauftragten Inkassounternehmens oder der genannten Anwaltskanzlei ein. Meistens finden sich bei Yahoo oder Google schon auf den ersten Suchergebnisseiten eindeutige Hinweise darauf, dass hier fragwürdige oder illegale Praktiken im Spiel sind, und man sich keine weitere Sorgen machen muss.

Dienstag, 10. Februar 2009

Haftungsausschluss

Für den Fall, dass verlinkte Seiten illegale Inhalte anbieten oder in anderer Weise meinen Absichten und Zwecken widersprechen:

Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.

Inkasso-Stalking

Inkasso-Stalking -

Endlich gibt es ein Wort dafür, dass Internetnutzer unter dem Angebot von zweifelhaften Dienstleistungen auf Seiten gelockt werden, um nach Ablauf der Widerrufsfrist nach dem Fernabsatzgesetz zur Zahlung von horrenden, kaum zu rechtfertigenden Gebühren aufgefordert zu werden.

Rechnung - Mahnung - Drohung ist in etwa der Ablauf der Kontaktaufnahme, und viele möglicherweise unbedarfte Nutzer versuchen, weiteren Komplikationen auszuweichen, indem sie einfach bezahlen.

Im folgenden versuche ich Links und Informationen zu diesem Thema zusammenzutragen, auf dass sie möglichst vielen nützen mögen.

Wer Tipps, Hinweise, Links, eigene Erfahrungsberichte beitragen möchte dem steht die Kommentarfunktion oder die Kontaktaufnahme per Email unter

derwein -at- yahoo.com
(-at- durch @ ersetzen)

offen.

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